Aschaffenburg - Zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro wurde der Inhaber eines Restaurants im Raum Aschaffenburg vom Amtsgericht Aschaffenburg verurteilt.
27.08.2025 - 08:28:25HZA-SW: 9.000 Euro Geldstrafe für Aschaffenburger Gastronom/ Ermittlungen des Zolls führen zur rechtskräftigen Verurteilung. Er wurde wegen der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in drei Fällen schuldig gesprochen. Ausgangspunkt des Verfahrens waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt.
Durch die erfolgreiche Arbeit der Zollbeamten konnte dem 32-jährigen Gastronom nachgewiesen werden, dass dieser in einem Zeitraum von drei Jahren georgische Arbeitnehmerinnen beschäftigte, die keinen für die Erwerbstätigkeit erforderlichen Aufenthaltstitel besaßen. Eingereist waren die Frauen mit gefälschten slowakischen Pässen. Durch die entgeltliche Beschäftigung begünstigte der Verurteilte den illegalen Aufenthalt der drei Arbeitnehmerinnen.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
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Hauptzollamt Schweinfurt
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