Überladenen Anhänger kontrolliert
08.04.2025 - 14:18:40Eine Wiegung mittels Radlastwaage ergab ein Gesamtgewicht von circa 57.000kg. Das zulässige Gesamtgewicht von 40.000kg wurde somit eindeutig überschritten und die Weiterfahrt wurde somit vor Ort untersagt.
Eine gültige Ausnahmegenehmigung für solch einen Großraum-/Schwertransport konnte durch den deutschen Fahrer nicht vorgelegt werden. Sowohl der Unternehmer als auch der Fahrer selbst müssen nun mit einem Bußgeld in Höhe von circa 800,00 Euro rechnen.
Des Weiteren wurden bei der Verkehrskontrolle die Lenk- und Ruhezeiten überprüft. Die hierbei festgestellten Verstöße gegen die Vorschriften des Fahrpersonal- sowie des Arbeitszeitgesetzes ziehen zusätzlich Anzeigen für den Unternehmer und den Fahrer nach sich.
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Johanna Liebich
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