Kriminalität, Polizei

Aachen - München - Regensburg - Schweinfurt- Heidelberg - Die Bundespolizei hat am Sonntag innerhalb von 7 Stunden an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien 5 Personen festgenommen.

27.10.2025 - 09:02:27

BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt am Sonntag 5 Haftbefehle innerhalb von 7 Stunden

Gegen 11:10 Uhr wurden in einem Bus (Schienenersatzverkehr) aus Lüttich/B am Hauptbahnhof Aachen ein 32-jähriger Algerier festgenommen. Dieser war zuvor ohne Ausweispapiere nach Deutschland eingereist. Bei der Kontrolle stellte man einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz über eine Haftstrafe von 4 Monaten fest. Er hatte gegen Bewährungsauflagen des Gerichtes verstoßen, sodass die Haftstrafe ausgesprochen wurde. Zudem folgte noch eine Anzeige wegen der unerlaubten Einreise. Im Anschluss verbrachte man ihn in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen.

Nur 20 Minuten später klickten die Handschellen bei einem 35-jährigen Syrer. Er war zuvor am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Bildchen aus Belgien eingereist. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz von der Staatsanwaltschaft Heidelberg gesucht. Bei der Durchsuchung fand man noch bei ihm 36 Ecstasypillen, die beschlagnahmt wurden. Zudem lag der Verdacht des Fahrens unter berauschenden Mitteln vor. Nach Anzeigenerstattung dieser Delikte und einer Blutentnahme bei der Landespolizei wurde dem Betreffenden die Weiterreise ohne Kfz gestattet. Dies war nur möglich, da er die verhängte Geldstrafe für seinen Strafvollstreckungshaftbefehl zahlen konnte.

Am Hauptbahnhof wurde in einem Fernreisezug aus Belgien ein 21-jähriger Albaner festgenommen. Er wurde mit Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Er wurde nach seiner Festnahme in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.

Ein 30-jähriger Deutscher konnte die wegen Erschleichens von Leistungen verhängte Geldstrafe seines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft München nicht zahlen. Er muss jetzt eine ersatzweise 30-tägige Haftstrafe antreten.

Eine 39-jährige Tschechin war auf der BAB 4, Aachen-Vetschau, bei der Einreise aus den Niederlanden kontrolliert worden. Sie hatte einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegen. Sie konnte die verhängte Geldstrafe von fast 1000,- Euro nicht zahlen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf eingeliefert.

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