BPOL, NRW

Aachen - Heinsberg - Im Rahmen von den wieder eingeführten Grenzkontrollen wurden am Dienstagmorgen drei Georgier vorläufig festgenommen, die zuvor mit einem Fahrzeug auf der Bundesautobahn 44 aus Belgien eingereist waren.

13.05.2025 - 11:21:03

BPOL NRW: Bundespolizei deckt zwei Schleusungen auf - mehrere Personen reisten mit zum Teil gefälschten Dokumenten ein - Rückführungsmaßnahmen folgten. Der Fahrer konnte bei der Kontrolle am Rastplatz Königsberg keinen Führerschein oder Pflichtversicherungsschutz für sein Fahrzeug vorweisen. Auch hatte er kleinere Mengen an Marihuana nach Deutschland eingeführt und verbotener Weise ein Einhandmesser bei sich. Er war zur Einreiseverweigerung für Deutschland sowie den Niederlanden ausgeschrieben und zeigte bei der Kontrolle ein Foto seines gefälschten slowakischen Ausweises mit seinem Handy vor. Nachdem er wegen der Verkehrsdelikte, der Verstöße nach dem Waffengesetz und Konsumcannabisgesetz sowie der Schleusung zur Anzeige gebracht wurde, soll er jetzt in seine Heimat abgeschoben werden.

Seine beiden georgischen Begleiter konnte keine Ausweispapiere vorlegen und wurden nach Belgien rückgeführt.

Bei einer weiteren Schleusung aus den Niederlanden an der B-56 (Kreis Heinsberg) wurden am Montagnachmittag 4 Albaner festgestellt, die sich über ihre Bezugszeiträume im Schengengebiet aufgehalten hatten. Sie wurden wegen der unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht und es konnten mehrere Sicherheitsleistungen genommen werden. Sie werden heute in ihre Heimat rückgeführt werden.

Zwei Nigerianer reisten mit einem Fernreisezug bzw. mit der Euregiobahn am Montagnachmittag aus Belgien ein.

Einer zeigte den Beamten eine gefälschte lettische ID-Karte vor. Da der Verdacht der unerlaubten Einreise und der Urkundenfälschung vorlagen, wurde er mit zur Dienststelle verbracht. Hier fand man nach seiner Durchsuchung noch einen gefälschten lettischen Führerschein. Nach der Anzeigenstellung und Vornahme einer Sicherheitsleistung in Höhe von 250,- Euro wurde die Person nach Belgien zurückgewiesen.

Wenige Stunden später wurde ein weiterer Nigerianer mit einer abgelaufenen Duldung festgestellt. Bei ihm fand man zudem einen gefälschten Aufenthaltstitel aus Malta. Er wurde beschlagnahmt. Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in Gewahrsam genommen, um ihn später abschieben zu können.

Des Weiteren konnten ein Syrer und ein Türke nach Belgien zurückgewiesen werden. Beide Personen hatten sich bei den Beamten mit einer französischen bzw. belgischen Asylbescheinigung ausgewiesen. Beide Bescheinigungen haben nur nationale Wirkung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Bernd Küppers

Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de

X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5c0d8d

@ presseportal.de