BPOL, NRW

Aachen - Am Donnerstagabend ging der Bundespolizei ein 25-jähriger Iraker ins Fahndungsnetz.

29.08.2025 - 11:33:34

BPOL NRW: Bundespolizei nimmt Ausweislosen mit gefälschtem Führerschein fest - Amtsgericht Aachen entscheidet heute über Sicherungshaft. Er zeigte bei der Kontrolle einen total gefälschten griechischen Führerschein vor, Ausweisdokumente hatte er keine. Hier bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise, der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600,- Euro für das erwartende Strafverfahren genommen.

Heute wird er dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Aachen vorgeführt, um eine Sicherungshaft für die bevorstehende Abschiebung zu veranlassen.

Zudem wurde am Donnerstag innerhalb von 6 Stunden 5 Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen. Dabei hatte die Bundespolizei in guter Zusammenarbeit mit der Autobahnpolizei mehrere Kennzeichenverstöße, Verstöße gegen steuerrechtliche Vorgaben, Urkundenfälschungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Zulassung festgestellt.

Zur Mittagszeit sahen Bundespolizeibeamten auf der BAB 4 (Fahrtrichtung Aachen), zwei Fahrzeuge mit französischen Kennzeichen, die die gleiche Buchstaben- und Ziffernfolge, wie Dubletten führten. Auf den Verdacht hin, dass hier straßenverkehrsrechtliche Verstöße vorlagen, verständigten sie die Autobahnpolizei in Broichweiden. In ständigem Kontakt führten sie die Streife der Autobahnpolizei heran. Die beiden Fahrzeuge mit ihren Fahrern wurden am Rastplatz Tunnel einer Kontrolle unterzogen. Hier stellten die Polizeibeamten zwei Franzosen fest, die für die Überführung der Fahrzeuge nicht über die benötigten Kennzeichen verfügten. Somit waren die Fahrzeuge weder versichert noch für den deutschen Verkehr zugelassen. Durch das Anbringen der Kennzeichen lag zudem noch ein Kennzeichenmissbrauch und eine Steuerhinterziehung vor. Die beiden Franzosen wurden wegen der einzelnen Verstöße zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Nur 6 Stunden später wurden zwei Portugiesen im Alter von 43- und 50-Jahren auf der BAB 44, am Rastplatz Tunnel, angehalten. Sie hatten zur Überführung ein deutsches Händlerkennzeichen und ein französisches Kennzeichen, was nicht für die Überführung zugelassen war, an ihre Fahrzeuge angebracht. Zudem war das Siegel auf dem deutschen Händlerkennzeichen gefälscht.

Sie wurden wegen Steuerhinterziehung, Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz und Zulassung, Urkundenfälschung sowie des Kennzeichenmissbrauches zur Anzeige gebracht. Hier wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 900,- Euro genommen.

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