Vor der Abstimmung der europäischen Staats- und Regierungschefs im EU-Rat über eine deutliche Absenkung von Umweltvorgaben für Agrarsubventionen hat die Deutsche Umwelthilfe vor dem Schritt gewarnt.
21.03.2024 - 15:12:06EU-Rat: Umwelthilfe fürchtet Abschaffung von Agrarumweltstandards
"Erlaubt werden sollen etwa unangemeldete Pestizideinsätze aus der Luft und mehr Antibiotikamissbrauch im Stall. Das dient vor allem den Profitinteressen der Agrarindustrie, während Lebensmittel künftig stärker mit Pestiziden und Antibiotikaresistenzen belastet sein könnten", so Müller-Kraenner. "Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat sich letzte Woche dafür ausgesprochen, den Green Deal konsequent weiterzuverfolgen und nicht auf kurze Sicht zu fahren. Wir nehmen ihn beim Wort - Deutschland darf diesem Kniefall vor der Agrarindustrie-Lobby nicht zustimmen." Um EU-Mittel zu erhalten, müssen Landwirte bisher neun Standards einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Der Standard "GLÖZ 8" soll nach den Vorschlägen der EU-Kommission künftig nicht mehr verpflichtend sein: Mithilfe von nicht-produktiven Flächen wie etwa Brachflächen und Hecken wollte die EU ursprünglich den Rückgang der Artenvielfalt in der Landwirtschaft stoppen und die Ökosystemleistungen der Landwirtschaft verbessern. Betriebe sollen nun nur noch bestehende Landschaftselemente erhalten müssen. Im Gegenzug sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Öko-Regelungen zu Brachen und Landschaftselementen einzuführen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) sprach gegenüber Polens Ministerpräsident Tusk von einer rückwirkenden Umwandlung in ein Anreizsystem zum Jahresbeginn. Bei "GLÖZ 7", mit dem der Eintrag von Schadstoffen in Gewässer reduziert werden soll, können die Mitgliedstaaten den Bauern künftig mehr Flexibilität bei der Fruchtfolge einräumen. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten zeitweise Ausnahmen der GLÖZ-Standards 5, 6 und 7 zulassen können, wenn infolge von "extremen Wetterbedingungen" Verpflichtungen nicht eingehalten werden können. Des Weiteren sollen Betriebe mit einer Größe unter zehn Hektar von Kontrollen ausgenommen werden.