Bewährungsstrafe, Prozess

Reichsbürger planten laut Gericht einen Umsturz.

19.07.2024 - 15:57:33

Bewährungsstrafe im Hamburger Prozess um Umsturzpläne. Ein 67-Jähriger aus Schleswig-Holstein unterstützte die Gruppe dabei. Nun ist er dafür in Hamburg verurteilt worden.

Er unterstützte sogenannte Reichsbürger bei ihren Umsturzplänen: Dafür hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen 67-Jährigen aus dem Raum Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. 

Der Staatsschutzsenat in Hamburg sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine terroristische Vereinigung unterstützte und bei der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens half. Zudem habe er Waffenrechtsverstöße begangen.

Laut Gericht hatte der Mann sich Anfang 2022 der sogenannten Kaiserreichsgruppe angeschlossen. Diese Gruppierung habe das Ziel verfolgt, in Deutschland ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu errichten. Das sei keine Gruppe harmloser Spinner gewesen, sondern eine hochgefährliche Vereinigung, sagte die Vorsitzende Richterin.

Vor dem Umsturz wollte die Vereinigung nach Angaben der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft einen länger andauernden und flächendeckenden Stromausfall in Deutschland herbeiführen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollte von Bewaffneten während einer live übertragenen Talkshow entführt werden.

Abstruse Aussagen im Prozess

Der Angeklagte habe auch auf die Unterstützung Russlands gesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin. Was er dazu im Prozess gesagt habe, sei dermaßen abstrus, dass man nur den Kopf schütteln könne. 

«Sie übernahmen organisatorische Aufgaben für die Gruppierung», sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten. Er sei zudem in die Erörterung der Waffenbeschaffung eingebunden gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts war der kräftige 67-Jährige jedoch kein Haupttäter. Zurzeit laufen gibt es weitere Verfahren gegen sogenannte Reichsbürger in Deutschland. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Hamburg Prozess eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt, die Verteidigung auf nicht mehr als zwei Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorwürfe bei Prozessbeginn eingestanden

Zu Prozessbeginn Ende Mai hatte der Mann die Anklagevorwürfe eingestanden. Der Angeklagte hatte erklärte, er habe sich schon immer sehr für deutsche Geschichte interessiert und während der Corona-Maßnahmen Kontakt zu Gleichgesinnten gefunden. Man habe in Chatgruppen über Telegram kommuniziert. «Dadurch rutschte man in diese Szene rein», sagte er. Seit dem 22. Februar 2022 habe er von den Umsturzplänen gewusst. 

Seine Aussage, er habe sich aber im weiteren Verlauf von den Planungen distanziert, nahm ihm das Gericht aber nicht ab. Seine Anruf-Versuche beim Verfassungsschutz, bei denen er nach eigenen Angaben die Behörden warnen wollte, bezeichnete die Vorsitzende Richterin als halbherzig. «Sie hätten jederzeit eine Polizeidienststelle aufsuchen können», betonte sie.

@ dpa.de