Politikberater Johannes Hillje geht davon aus, dass AfD-Politiker Björn Höcke bewusst NS-Vokabular einsetzt.
18.04.2024 - 16:33:26Politikberater hält Höckes Rhetorik für Kalkül
"Das ist eine Strategie, die Björn Höcke schon öfter in Vorträgen oder Texten ausgeführt hat: Es geht darum, Unsagbares so oft zu wiederholen, dass es wieder sagbarer wird und langsam normal erscheint", erklärte Hillje. Zugleich versuche Höcke, den Aspekt der Meinungsfreiheit einzubringen. "Er behauptet also, ein gesunder Patriotismus werde mit dem Strafrecht bekämpft - als wäre der Nazi-Slogan eine patriotische Aussage, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist", so der Politikberater. Vor dem Landgericht in Halle begann am Donnerstag ein Prozess gegen Höcke, dem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen wird. Demnach soll der AfD-Politiker am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei seine ca. 22 Minuten lange Rede mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben, wobei er gewusst haben soll, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt. Die Anklage war wenigen Wochen vor Prozessbeginn noch erweitert worden. Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke die verbotene Losung in "Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit" als Redner bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 erneut verwendet haben. Er habe den ersten Teil der Losung - "Alles für" - selbst ausgesprochen, und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert, den zweiten Teil - "Deutschland" - zu rufen, so der Vorwurf der Behörde. Am Donnerstagmorgen wurde der Vorfall in Gera aber wieder von der ersten Anklage getrennt. Als Grund wurde eine Änderung bei Höckes Verteidigern angeführt. Der AfD-Politiker brachte zum Auftakt kurzfristig einen dritten Verteidiger aus München mit. Das Gericht erfuhr erst am Verhandlungstag von der Maßnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozessverlauf, beide Vorfälle wieder zu verbinden. Die Äußerung in Gera könne sich "strafschärfend ausüben", hieß es zur Begründung. Außerdem sorge das nicht für eine Verlängerung des Prozesses, da das Video vom Auftritt ohnehin gesichtet werden müsse.