Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mitgeteilt hat, mehr als 5.000 Verdachtsfälle wegen Sozialhilfemissbrauchs durch Ukraine-Flüchtlinge mit möglicherweise weiteren Staatsangehörigkeiten zu prüfen, fordert die Opposition im Bundestag ein konsequentes Vorgehen der Bundesregierung.
26.02.2024 - 05:00:00Opposition alarmiert wegen Sozialhilfebetrug mit Ukraine-Pässen
Nur für diese Gruppe werde das "spezifische Verfahren zur Klärung von Zweifeln über die Staatsangehörigkeit von Antragstellenden für eine Aufenthaltsgewährung zum temporären Schutz" durchgeführt. Auch teilte das Amt der "Welt" mit, worüber bereits der "Spiegel" berichtet hatte: dass nämlich nach den bisherigen Rückmeldungen der ukrainischen und ungarischen Behörden erst "208 Personen mit einer ungarischen Staatsangehörigkeit identifiziert" wurden und "für 1.258 Personen eine ukrainische Staatsangehörigkeit bestätigt werden" konnte. Laut Bamf sind Fälle, in denen ein ukrainischer Staatsbürger zweifelsfrei noch über eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt, von der Anerkennung als Ukraine-Flüchtling ausgeschlossen. In diesen Fällen könne keine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erteilt werden, da Unionsbürger "nicht von der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz umfasst sind".