AfD, Deutschland

Nach der Bundestagswahl beschert eine Party der AfD Ärger mit ihrem Vermieter in Berlin.

26.09.2025 - 09:33:37

Gericht: AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle 2026 räumen. Nun hat ein Gericht seine Entscheidung getroffen.

  • Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter und der Vertreter der AfD vor Gericht. (Archivbild)  - Foto: Soeren Stache/dpa

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  • Für die AfD könnte die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen haben. (Archivbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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  • Blick auf die Bundesgeschäftsstelle der AfD im Ortsteil Reinickendorf.  (Archivbild) - Foto: Jörg Carstensen/dpa

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Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter und der Vertreter der AfD vor Gericht. (Archivbild)  - Foto: Soeren Stache/dpaFür die AfD könnte die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen haben. (Archivbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpaBlick auf die Bundesgeschäftsstelle der AfD im Ortsteil Reinickendorf.  (Archivbild) - Foto: Jörg Carstensen/dpa

Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen – und damit gut ein Jahr früher als es der Mietvertrag vorsah. Mit einer Party nach der Bundestagswahl 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vertragspflichten verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch. 

Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. «Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich», sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat. 

Räumung zum 30. September 2026 

Nach dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlasen haben. 

Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. «Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen», teilte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits am Donnerstag an. 

Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.

@ dpa.de