Deutliche, Verzögerung

Mit Anträgen und Beschwerden haben die Verteidiger von Björn Höcke für deutliche Verzögerungen im Prozess vor dem Landgericht in Halle gesorgt.

18.04.2024 - 12:47:26

Deutliche Verzögerung im Höcke-Prozess

  • Demonstrantinnen und Demonstranten protestieren am Justizzentrum in Halle gegen Björn Höcke. - Foto: Jan Woitas/dpa

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  • Björn Höcke im Gerichtssaal im Landgericht Halle. - Foto: Fabrizio Bensch/Reuters/Pool/dpa

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Demonstrantinnen und Demonstranten protestieren am Justizzentrum in Halle gegen Björn Höcke. - Foto: Jan Woitas/dpaBjörn Höcke im Gerichtssaal im Landgericht Halle. - Foto: Fabrizio Bensch/Reuters/Pool/dpa

Wegen verschiedener Anträge und Beschwerden der Verteidigung hat sich der Beginn des Prozesses gegen den AfD-Politiker Björn Höcke deutlich verzögert. So hatten Höckes Rechtsanwälte unter anderem beantragt, dass die Verhandlung vollständig per Tonaufnahme dokumentiert werden soll. Zudem hatten sie gefordert, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden soll, ob das Landgericht in Halle oder das Amtsgericht in Merseburg für die Verhandlung zuständig ist.

Die Unterbrechungen durch die Verteidigung fanden noch vor Verlesung der Anklage statt. Der Vorsitzende Richter und die Kammer hatten den Antrag auf Aufzeichnung der Verhandlungen per Beschluss abgelehnt. Vor der Mittagspause - zweieinhalb Stunden nach offiziellem Beginn des ersten Hauptverhandlungstages - stand die Entscheidung der Kammer über die Einbeziehung des Bundesverfassungsgerichts noch aus.

Die Staatsanwaltschaft brachte ihren Ärger über das Vorgehen der Verteidiger zum Ausdruck. So etwas habe er noch nie erlebt, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch sagte, es sei denkbar, dass die Verhandlung in Halle auch dann fortgeführt werde, wenn dem Antrag stattgegeben werde, dass das Bundesverfassungsgericht über die Zuständigkeit entscheiden soll.

Anklage wieder geändert

Kurz vor Prozessbeginn war noch der Umfang der Anklage verändert worden. Die Kammer habe beschlossen, die Anklagepunkte zum Verwenden der verbotenen Parole «Alles für Deutschland» in Gera wieder von dem Fall in Merseburg abzutrennen, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch in Halle. Grund dafür sei, dass die Verteidiger von Höcke kurzfristig gewechselt haben.

Dem Thüringer Parteichef wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Die neue Verteidigung von Höcke habe noch keine Einsicht in die Akten zum Vorfall in Gera und deshalb nicht ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Verhandlung am Donnerstag vorzubereiten. «Dieser Teil des Vorwurfs wird also nicht Gegenstand des heutigen Hauptverhandlungstages sein», sagte Kessler-Jensch.

Konkret wird Höcke vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat. Zunächst soll nun also nur diese Rede Teil der Hauptverhandlung sein.

Außerdem wird dem Politiker vorgeworfen, die Losung im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera verwendet zu haben. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil «Alles für» selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, «Deutschland» zu rufen. Die Anklagepunkte zu diesem Vorfall wurden nun wieder von den Punkten zu der Rede in Merseburg abgetrennt. Das Gericht hatte erst am vergangenen Freitag entschieden, die Anklage um die Punkte zur Gera-Rede zu ergänzen.

Demo vor Justizgebäude

Vor dem Beginn des Prozesses versammelten sich Hunderte Gegner des Politikers vor dem Gerichtsgebäude in Halle. Die Polizei sprach von rund 570 Personen. Alles sei sehr friedlich, es gebe keine Störungen. Unter anderem die Gruppen «Halle gegen Rechts» und die «Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten» haben zu Versammlungen aufgerufen.

Zur Eröffnung des Prozesses sind neben Demonstranten auch viele Medienvertreter gekommen. Nach Angaben der Polizei läuft der Betrieb am Gericht trotz der Versammlung normal.

Weiteres Verfahren wegen Vorwurfs der Volksverhetzung

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Für den ersten Hauptverhandlungstag ist davon auszugehen, dass - wie üblich - die Anklageschrift verlesen wird. Dann hat Höcke die Möglichkeit, sich selbst oder über seinen Verteidiger zu den Vorwürfen zu äußern.

Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.

Höcke verteidigt seine Wortwahl

Noch vor Beginn des Prozesses äußerte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen. Er verteidigte seine Wortwahl in einem TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan «America First» von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er eine Woche vor Prozessbeginn beim Sender Welt.

Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass «Alles für Deutschland» eine SA-Parole sei, sagte er: «Nein, ich wusste es nicht.» Es handele sich um einen Allerweltsspruch.

Was für Höcke auf dem Spiel steht

Höcke will in Thüringen Ministerpräsident werden. Er gilt als chancenlos, weil keine der bisher im Landtag vertretenen Parteien mit der AfD koalieren will. Im ostthüringischen Landkreis Greiz will er sich um ein Direktmandat bewerben. Im Thüringer Wahlgesetz steht, nicht wählbar sei, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder «infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt».

Theoretisch könnte das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich entscheiden, dass Höcke sein aktives und auch sein passives Wahlrecht vorübergehend verliert. Voraussetzung ist aber, dass Höcke zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Darüber hinaus steht im Parteiengesetz: «Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein.» Bisher ist völlig offen, ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt.

@ dpa.de