Klimaaktivisten der "Letzten Generation" zügig zu verurteilen, ist größtenteils gescheitert.
06.01.2024 - 12:19:56Berliner Schnellverfahren gegen Klimaaktivisten zeigen kaum Wirkung
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt mitteilte, sind von 149 am Amtsgericht durchgeführten Schnellverfahren noch 137 offen. Seit Juni wurden insgesamt nur elf Urteile gefällt: sieben mit Geldstrafen und vier Freisprüche, von denen bislang nur letztere rechtskräftig sind. Weitere 48 Anträge der Staatsanwaltschaft auf beschleunigte Verfahren wurden vom Gericht abgelehnt. "In vielen Fällen hatte sich im Verlauf der Bearbeitung gezeigt, dass sich die Verfahren zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht eignen, beispielsweise, weil die Beweislage nicht klar war oder Nachermittlungen erforderlich waren", sagte die Sprecherin der Berliner Strafgerichte. In vielen Fällen wurden die Verfahren deshalb abgebrochen und an die Verkehrsabteilungen abgegeben, die diese noch mal im Regelverfahren aufrollen mussten. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sagte: "Mit den Anträgen auf beschleunigte Verfahren hat die Staatsanwaltschaft in den ihr geeignet erscheinenden Fällen eine Möglichkeit wahrgenommen, auf die Aktionen der sogenannten Letzten Generation zu reagieren." Der CDU-Politiker weiter: "Die Entscheidungen bezüglich abgelehnter beschleunigter Verfahren sind dabei selbstverständlich zu respektieren. Ich wünsche mir aber, dass beschleunigte Verfahren gerade in solchen Fällen häufiger angewendet werden." Vom Deutschen Anwaltverein kommt indes scharfe Kritik: Die zuständigen Richter hätten durch ihre Entscheidungspraxis deutlich klargemacht, dass sie nicht bereit seien, rechtsstaatliche Garantien tagespolitischen Versuchen einer Einflussnahme zu opfern, sagt Rechtsanwalt Kai Kempgens, Mitglied im Ausschuss Strafrecht. "Dies zeigt erneut, dass sich die Justiz kategorisch politischen, von populistischem Aktionismus getriebenen Forderungen nach einer Sonderbehandlung für einzelne Deliktsphänomene erwehren sollte." Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, erklärte: "Beschleunigte Verfahren werden in der politischen Diskussion um zügigere Strafurteile häufig als Patentrezept hingestellt, das sie aber nicht sind."