In einer Umfrage im Auftag des Bundesfamilienministeriums hat sich eine große Mehrheit der Befragten (86,9 Prozent) dafür ausgesprochen, dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben sollten.
27.11.2024 - 12:30:00Mehrheit für Rechtsanspruch auf Schutz für Opfer häuslicher Gewalt
Und 31,5 Prozent der Befragten haben schon einmal erfahren, dass jemand aus dem persönlichen Umfeld Opfer von häuslicher Gewalt geworden ist. Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Gewalthilfegesetz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) beschlossen. "Deutschland hat ein Gewaltproblem gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen", sagte Paus. "Diese Trendumkehr ist bitter nötig." Der Entwurf sieht unter anderem eine Finanzierung von Frauenhäusern auch durch den Bund vor. Die Kosten werden bis einschließlich 2036 auf 2,6 Milliarden Euro veranschlagt. Die FDP hatte dies stets aus Kostengründen abgelehnt. Nach dem Ampel-Aus könnte das Gewaltschutzgesetz noch vor den Neuwahlen am 23. Februar Bundestag und Bundesrat passieren. Nötig dafür wäre allerdings die Zustimmung der Unionsfraktion. Deren frauenpolitische Sprecherin Silvia Breher (CDU) befürwortet "umfassende und langfristige Maßnahmen". Ministerin Paus appelliert an die Union, ihr Gesetz zu unterstützen. "Ich fände es richtig gut, wenn wir dieses Gesetz gemeinsam beschließen", sagte Paus bei einer Veranstaltung der Zeitung am Montag. "Jetzt ist die Aufmerksamkeit da. Für die Frauen würde ich mir das wünschen." In der vergangenen Woche hatte das Bundeskriminalamt ein Lagebild veröffentlicht, wonach von Männern verübte Straftaten und Gewalt gegen Frauen 2023 zugenommen haben - Sexualstraftaten um 6,2 Prozent und Fälle häuslicher Gewalt um 5,6 Prozent. 360 Frauen wurden so im zurückliegenden Jahr getötet.