Produktion/Absatz, Wettbewerb

Im juristischen Streit um den Betriebsplan und mögliche Rodungen im Braunkohlerevier Hambach hat die RWE DE0007037129 Power AG als Betreiberin gegenüber dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eine sogenannte Stillhaltezusage bis zum 31.

10.01.2025 - 11:24:49

RWE gibt Gericht Zusage: Bis Ende Januar keine Rodung

Januar abgegeben. Die Erklärung sei am 8. Januar in Münster eingegangen, sagte eine OVG-Sprecherin auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Damit sei gesichert, dass vor Ende des laufenden Monats keine Rodungsarbeiten stattfinden.

Der 21. Senat des OVG hatte das Unternehmen um diese Zusage gebeten, um Zeit für effektiven Rechtsschutz des Klägers zu gewinnen. Damit soll das Schaffen von Tatsachen verhindert werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) hatte am 3. Januar Klage gegen den aktuellen Hauptbetriebsplan eingelegt und gleichzeitig per Eilverfahren versucht, die Rodung am "Sündenwäldchen" zu verhindern.

Der Bund hatte in mehreren Pressemitteilungen davon gesprochen, dass die Arbeiten am 13. Januar beginnen sollen. RWE hatte dies stets zurückgewiesen. Laut OVG war die Klägerseite über die Bitte um die Stillhaltezusage informiert worden.

Hängebeschluss nicht nötig

Hätte RWE diese Erklärung nicht abgegeben, hätte das Gericht einen sogenannten Hängebeschluss fassen müssen, um eine mögliche Rodung zu verhindern. Vom 1. März bis 30. September gilt zum Schutz brütender Vögeln ein Rodungsverbot.

Der Hambacher Forst steht für jahrelange Proteste rund um den Braunkohletagebau Hambach. Nordrhein-Westfalen will im Jahr 2030 vorzeitig aus der Kohleverstromung aussteigen.

@ dpa.de

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