Produktion/Absatz, Wettbewerb

Große Tech-Konzerne wie Alphabet US02079K3059, Amazon US0231351067, Apple US0378331005, Meta US30303M1027 oder Microsoft US5949181045 sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig selbst für die Kosten der Kontrolle des Digital Market Acts (DMA) aufkommen.

07.03.2024 - 14:07:43

Bund will Digitalkonzerne für DMA-Kontrolle zahlen lassen

Das geht aus einem "Non-Paper" der Bundesregierung hervor, das am Donnerstag bekannt wurde.

Die Erhebung von Aufsichtsgebühren sei auf EU-Ebene bei der Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank und bei der Beaufsichtigung von Rating-Agenturen bereits gängige Praxis, heißt es in dem Text, über den das Portal "Politico" zuerst berichtet hatte. Auch das zweite wichtige Digital-Gesetz, der Digital Services Act (DSA), sehe auf europäischer Ebene eine Aufsichtsabgabe für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen vor.

In der Europäischen Union gelten seit Donnerstag mit dem DMA striktere Regeln für große Online-Plattformen, die einen Machtmissbrauch verhindern sollen. Die EU-Kommission machte bisher 22 Dienste von sechs Unternehmen als sogenannte "Gatekeeper" (Torwächter) aus, für die die neuen Vorgaben gelten.

Die Bundesregierung verweist nun darauf, dass die Europäische Kommission die einzige Durchsetzungsinstanz des DMA sei. "Sie muss nicht nur alle Gatekeeper benennen, sondern auch die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf alle ihre zentralen Plattformdienste überwachen." Die Kommission müsse daher über alle erforderlichen Ressourcen in Bezug auf Personal, Fachwissen und finanzielle Mittel verfügen. "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Ressourcen der Kommission jedoch sehr begrenzt, während wir beobachten können, dass die Gatekeeper mit beispiellos großen Teams von Juristen sowie wirtschaftlichen und technischen Experten arbeiten."

Um die Verfügbarkeit der für die wirksame Durchsetzung des DMA erforderlichen Ressourcen zu gewährleisten, könnte die Europäische Kommission zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, heißt es in dem Text weiter. "Eine Quelle könnten Überwachungsgebühren sein, die im Rahmen des DMA für Gatekeeper eingeführt werden."

Um die Tech-Konzerne für die Überwachung des DMA zur Kasse zu bitten, müsste der Digital Market Acts verändert werden. In dem bisherigen Gesetzes-Text sind entsprechende Gebühren nicht vorgesehen.

@ dpa.de

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