Produktion/Absatz, Wettbewerb

Große Internetkonzerne aus den USA und China kommen auch hundert Tage nach dem Inkrafttreten des europäischen Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) nicht den neuen rechtlichen Verpflichtungen nach.

04.12.2023 - 06:09:09

Verbraucherschützer: Internet-Konzerne tricksen trotz Verbots weiter

Das geht aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hervor, die am Montag in Berlin veröffentlicht wurde. So nutzen Amazon US0231351067, Booking.com, Google US02079K1079 Shopping und YouTube noch immer illegale Design-Tricks ("Dark Patterns"), um Verbraucherinnen und Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen - beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege. "Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst", sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen."

Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die Verbraucherschützer gravierende Mängel. Große Online-Plattformen seien verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden, erklärte der vzbv. Diese Informationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung abgerufen werden können. "Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser Verpflichtung bislang nachgekommen." Der Verband hatte die Werbeeinblendungen Instagram aus dem Meta US30303M1027-Konzern, Snapchat, TikTok und X/Twitter untersucht. Immerhin hätten alle bis auf Snapchat die Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen.

Nicht zufrieden sind die Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, wie die großen Internet-Player das "Kleingedruckte" präsentieren. Nach dem DSA müssen die Anbieter beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut auffindbar präsentieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent machen. Beim App-Store von Apple US0378331005 sowie bei Facebook und TikTok sei mittlerweile zwar eine Kontaktmöglichkeit auffindbar. Diese ist aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch "eher schwer zugänglich".

Auch die AGB seien teilweise nur schwer auffindbar und enthielten nicht immer alle Pflichtinformationen, beispielsweise zu internen Beschwerdesystemen, bemängelte der Verband. Untersucht wurden die AGB der Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter - zum Teil mit einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

AfD-nahe Organisation scheitert mit Klage gegen VW-Tochter Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW DE0007664039-Tochter Volkswagen DE0007664039 Group Services. (Boerse, 21.08.2025 - 16:18) weiterlesen...

Nord-Stream-Sabotage - Verdächtiger in Italien festgenommen Im Zusammenhang mit der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines im September 2022 hat die Bundesanwaltschaft in Italien einen tatverdächtigen Ukrainer festnehmen lassen. (Politik, 21.08.2025 - 12:41) weiterlesen...

Gericht: Lufthansa muss Condor-Gäste nicht bevorzugen Die Lufthansa DE0008232125 muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen. (Boerse, 20.08.2025 - 14:42) weiterlesen...

Merck erhält nach Milliardendeal Zulassung für Krebsmittel Kurz nach einer milliardenschweren Übernahme im Geschäft mit Krebsmedikamenten erhält Merck DE0006599905 eine wichtige Arzneizulassung. (Boerse, 18.08.2025 - 16:53) weiterlesen...

Bayer kann viele PCB-Klagen wohl bald beilegen - Aktienkurs legt zu Bayer DE000BAY0017 kann einen wesentlichen Teil der US-Rechtsstreitigkeiten rund um die schon seit Jahrzehnten verbotene Umweltchemikalie PCB wohl schon bald hinter sich lassen. (Boerse, 18.08.2025 - 16:09) weiterlesen...

USA: Bayer kann viele PCB-Klagen wohl bald beilegen - Aktienkurs legt etwas zu Bayer DE000BAY0017 kann einen wesentlichen Teil der US-Rechtsstreitigkeiten rund um die schon seit Jahrzehnten verbotene Umweltchemikalie PCB wohl schon bald hinter sich lassen. (Boerse, 18.08.2025 - 14:34) weiterlesen...