Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende ausdrücklich begrüßt.
14.06.2024 - 13:49:53Organspende: Lauterbach begrüßt Initiative zur Widerspruchslösung
Dem Antrag aus NRW schlossen sich sieben weitere Länder an. Ziel ist, dass sich der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode mit dem Thema befasst. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), hält eine Bundestagsbefassung für unumgänglich. "Wir werden eine neue Debatte um die Organspende brauchen. Es ist gut, dass die Länder initiativ werden und wir auch im Bundestag über Möglichkeiten beraten müssen, um die Spenderzahlen zu erhöhen." Das sei man über achttausend Menschen schuldig, die aktuell auf ein Spenderorgan hofften, so Sorge. "Ich persönlich befürworte die Widerspruchslösung. Entscheidend ist aber eine parteiübergreifende und respektvolle Debatte, die auch andere Modelle würdigt", sagte der CDU-Politiker. "Der Bundestag wäre dafür ein angemessener Ort." Der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Pilsinger, teilt Sorges Haltung nicht. "Ich spreche mich nach wie vor gegen die Widerspruchslösung aus. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass nichts sagen keine Zustimmung sein darf", so Pilsinger. "Die persönliche Freiheit über sich selbst zu bestimmen, stirbt zentimeterweise." Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierten die Umsetzung der geltenden Regeln in den Ländern: Ein Großteil der Bundesländer "torpediere" das im Jahr 2020 beschlossene Gesetz zur Entscheidungslösung, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). "Als ersten Schritt haben die Länder unverzüglich dafür zu sorgen, dass die gesetzlich geforderte Anbindung der Pass- und Ausweisstellen an das Organspende-Zentralregister steht." Dafür müssten in jeder Kommune noch in diesem Jahr datenschutzsichere Terminals aufgestellt werden, so Brysch. "Solange dies nicht geschieht, darf die geringe Zahl der registrierten Willenserklärungen niemanden verwundern." Wer jetzt die geltende Regelung zugunsten einer Widerspruchslösung "über Bord werfen" wolle, müsse sich zunächst den Fakten stellen, mahnte er. Es gelte zunächst, organisatorische und strukturelle Maßnahmen anzugehen.