Die von der Bundesregierung angekündigte härtere Gangart gegen arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger legt sehr hohe bürokratische Hürden für die völlige Streichung des Regelsatzes an.
08.04.2024 - 00:00:00BA legt hohe Hürden bei Totalstreichung des Bürgergelds an
Dabei muss es sich "um ein konkretes Arbeitsangebot handeln". Ein Ausbildungsplatz oder eine geförderte Arbeit gehören nicht dazu. Es reicht auch nicht aus, wenn sich der Bürgergeldempfänger weigert, ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen oder eine Bewerbung zu schreiben. Das Jobcenter muss den Betroffenen zudem die Möglichkeit geben, "etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten". Und: Die Bürgergeldempfänger müssen über die Rechtsfolgen - also die drohende Streichung des Regelsatzes - belehrt werden. Wenn sie nicht im Jobcenter erscheinen, sollen die Mitarbeiter sie notfalls persönlich aufsuchen und beraten. Grundsätzlich soll den Betroffenen nur der Regelsatz (z.Zt: 563 Euro/Monat für einen Single) gestrichen werden können, nicht aber die Kosten für Wohnung und Heizung.