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Die spanische Regierung hat vier sogenannte Billig-Airlines wegen der Zusatzkosten für die Mitnahme von Handgepäck und anderer als unzulässig bewerteten Praktiken nach Medienberichten mit Geldstrafen von insgesamt gut 150 Millionen Euro belegt.

31.05.2024 - 13:16:05

'Historische' Millionenstrafe für Billig-Airlines in Spanien

Betroffen seien die Gesellschaften Ryanair IE00BYTBXV33, Easyjet GB00B7KR2P84, Vueling ES0177542018 und Volotea, berichteten der staatliche Fernseh-Sender RTVE und andere Medien am Freitag unter Berufung auf das zuständige Ministerium für Soziale Rechte und Verbraucherschutz in Madrid. Die linke Regierung bestätigte diese Informationen, wollte aber zunächst keine Details nennen.

Medien und der spanische Verbraucherschutzverein Facua, auf dessen Anzeige hin das Ministerium im vorigen Sommer Sanktionsverfahren eingeleitet hatte, bezeichneten die Strafe als "historisch". "Genau dafür setzen wir uns ein, um Betrug und illegalen Praktiken ein Ende zu setzen", sagte Facua-Generalsekretär Rubén Sánchez vor Journalisten in Sevilla. "Zum ersten Mal in unserer Geschichte können wir sagen, dass wir auch mit der Höhe einer Geldstrafe zufrieden sind", betonte er.

Der spanische Verband ALA, der nach eigenen Angaben mehr als 60 im EU-Land tätige Airlines vertritt, kritisierte die Entscheidung, die in der Praxis einem Verbot der von einigen Fluggesellschaften erhobenen Handgepäckgebühren gleichkommt. Das werde den Verbrauchern schaden, vor allem "den 50 Millionen Passagieren, die kein Handgepäck in der Kabine mit sich führen", hieß in einer Mitteilung. "Den Passagieren wird die Möglichkeit genommen, für genau das zu zahlen, was sie brauchen".

Die Ermittlungen wegen verschiedener umstrittener Praktiken waren aufgenommen worden, nachdem mehrere Low-Cost-Airlines ihre Handgepäckregeln verschärft hatten. Nach Ansicht des Ministeriums verstößt dies gegen das spanische Gesetz, weil Leistungen, die traditionell im Ticketpreis inbegriffen waren, nun gesondert in Rechnung gestellt wurden. Und auch, weil in der Werbung Airlines nur auf den Preis vor Zahlung zusätzlicher Kosten verwiesen. Die Airlines könnten sich aufgrund der angebotenen Niedrigpreise in den Suchmaschinen besser positionieren, hatte das Ministerium im Sommer vergangenen Jahres mitgeteilt.

Die Ermittlungen richteten sich auch gegen andere Praktiken, die als nicht gesetzeskonform betrachtet werden. Dazu zählen unter anderem die Aufpreise für Sitzplatzreservierungen vor allem für Begleiter von Personen, die minderjährig oder hilfsbedürftig seien. Gegen die Entscheidung des Ministeriums kann Einspruch erhoben werden. ALA schließe zudem gerichtliche Schritte nicht aus, berichtete RTVE unter Berufung auf den Airline-Verband.

@ dpa.de

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