Die Regelungen zu der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Grundrente in der Regierungskoalition weiterhin umstritten.

30.01.2020 - 08:34:58

Spitzentreffen der Koalition zur Grundrente

Ein Spitzentreffen auf Ministerebene soll zur Entspannung im Streit der Regierungskoalition um die Ausgestaltung der Grundrente führen. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommen heute zu einer weiteren Verhandlungsrunde zusammen, in der es vor allem um die Handhabung von Rentenansprüchen von Geringverdienern gehen soll. Wie das „Handelsblatt“ in seiner heutigen Ausgabe berichtet, befinden sich die Minister seit Dienstag im direkten Austausch zur Beilegung der Koalitionsstreitigkeiten. Laut Informationen aus Regierungskreisen, sind in erster Linie das Problem der Finanzierung und eine Einkommensprüfung zwischen SPD und CDU/CSU umstritten. Spahn vertritt dabei die Position der CDU/CSU, die für den Bezug der Grundrente eine Einkommensobergrenze von 1250 Euro/Monat bei Alleinveranlagung und von 1950 Euro/Monat für Paare vorsieht. Die Pläne der Union stoßen allerdings bei den Rentenversicherungsträgern auf Skepsis. Eine derartige Gesamtprüfung lass sich im derzeitigen Rahmen nicht durchführen, warnt die Rentenversicherung. Ein Problem sind u.a. Kapitalerträge mit pauschaler Abgeltungsbesteuerung, die aktuell nicht aufgeführt werden müssen und nicht in die Rentenberechnung für Geringverdiener einfließen würden. Bundessozialminister Heil schlägt daher eine Meldepflicht für alle Bezieher der Grundrente vor, bei der Kapitalerträge, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen, den Rententrägern gemeldet werden müssten. Das „Handelsblatt“ zitiert einen Vorschlag des Sozialministeriums, wonach diese Kapitalerträge nach der Meldung in eine erneute Berechnung des Einkommens des Antragstellers einberechnet würden. Der Sozialminister prüft eine Veränderung der gesetzlichen Regelungen, wonach die Rentenversicherung diese Angaben zu Kapitalerträgen stichprobenartig bei den Steuerbehörden abgleichen kann. Der Ministerausschuss der Union votierte in einer Probeabstimmung grundsätzlich für den SPD-Vorschlag. Ein Konfliktpunkt bleibt nach den Informationen des „Handelsblatts“ allerdings die zeitliche Meldepflicht für Einnahmen aus Kapitalerträgen. Ein weiterer Streitpunkt sind die geplanten Sanktionen im Fall einer Falschangabe bei den erzielten Kapitalerträgen. Die Union besteht, so dass „Handelsblatt“, auf einer Strafbarkeit einer falschen Auskunft über die Einkommensverhältnisse. Bundesminister Spahn fordert dies mindestens mit einem angemessenen Bußgeld zu ahnden, oder in schwereren Fällen auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung. Ein Thema bei den Verhandlungen zwischen Hubertus Heil und Jens Spahn werden auch die geforderte Beitragszeit und die Anrechnung etwaiger Einkünfte auf die Grundrente. Während die SPD eine Gewährung von Grundrentenzuschlägen nach 33 Jahren anstrebt, beharrt die Union auf einem Zeitraum von 34 Jahren. Auch bei Überschreiten der Einkommensgrenze beabsichtigt die Union eine schärfere Reglementierung. Während die SPD eine Anrechnung von 40 Prozent anstrebt, pocht die Union auf ihrer Forderung von 60 Prozent. Es gibt also einiges zu tun, bis die Regierungskoalition einem Rentenkompromiss zustimmen kann.
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