Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, fordert, die Beschwerdefrist bei Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate zu verlängern.
24.11.2025 - 00:00:00Ataman verlangt längere Beschwerdefristen bei Diskriminierung
"Die kurze Frist eskaliert Konflikte, vor allem gegenüber dem Arbeitgeber. Einige fühlen sich genötigt, schnell zu klagen, obwohl sie lieber eine außergerichtliche Lösung möchten. Eine längere Frist würde Betroffenen und Unternehmen helfen, weil sie mehr Zeit für Lösungen bietet, um nicht vor Gericht zu landen", sagte sie. Als Beispiel nannte die Antidiskriminierungsbeauftragte Fälle von sexueller Belästigung. Hier gebe es Ungleichbehandlungen. "Bei einem Verkehrsunfall haben Menschen drei Jahre Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate - wie kann das sein?", sagte Ataman. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht vor, dass Menschen ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach einem Vorfall geltend machen müssen, indem sie von den Verantwortlichen beispielsweise Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz oder Entschädigung fordern. Wird die Frist versäumt, erlöschen die Ansprüche dauerhaft - unabhängig davon, wie gravierend die Diskriminierung war. Das AGG regelt allein Situationen am Arbeitsplatz sowie bei der Nutzung von privaten Dienstleistungen und Gütern. Staatliches Handeln ist davon nicht erfasst.


