Die Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen waren zum Jahresende 2022 beim nicht-öffentlichen Bereich nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit 313,9 Milliarden Euro verschuldet.
01.03.2024 - 08:17:32Kommunen zum Jahresende 2022 höher verschuldet
Dabei war bei den Kernhaushalten ein Anstieg um 4,7 Prozent (2021: -0,8 Prozent) und bei den kommunalen Beteiligungen an sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein Anstieg um 4,3 Prozent (2021: +7,8 Prozent) festzustellen. Nach der integrierten Modellrechnung wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland zum Jahresende 2022 mit 6.083 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf, gefolgt von den Kommunen in Hessen (5.558 Euro), Rheinland-Pfalz (4.682 Euro), Nordrhein-Westfalen (4.612 Euro) und Niedersachsen (4.312 Euro). Im Rahmen des Saarlandpakts wurden bis zum Jahresende 2022 Kassenkredite der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 728,1 Millionen Euro durch das Land übernommen. Dennoch blieben die integrierten kommunalen Schulden im Jahresverlauf 2022 mit einem Anstieg von 0,1 Prozent nahezu konstant. Die Schuldenreduzierung bei den Kernhaushalten wurde durch einen moderaten Schuldenaufbau bei den kommunalen Beteiligungen ausgeglichen. Auch in Rheinland-Pfalz (+0,8 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+1,8 Prozent) veränderten sich die Schuldenstände im Jahr 2022 mäßig. Dagegen kam es in Hessen und in Niedersachsen sowohl bei den Kernhaushalten als auch bei den kommunalen Beteiligungen zu einem Schuldenaufbau von insgesamt 5,7 Prozent beziehungsweise 8,3 Prozent. Die geringsten Schuldenniveaus je Einwohnerin und Einwohner wurden für die Kommunen in Brandenburg (2.534 Euro), Sachsen (2 809 Euro) und Bayern (2.926 Euro) ermittelt. Während die integrierten kommunalen Schulden Brandenburgs im Jahr 2022 nur moderat um 1,3 Prozent stiegen, nahmen die Schulden Bayerns (+7,1 Prozent) und Sachsens (+9,5 Prozent) stärker zu. Eine Zunahme der Schulden sieht man vor allem bei der kreisfreien Stadt München und Landkreisbereichen (Landkreishaushalte sowie alle kreisangehörigen Gemeinden/-verbände) in Oberbayern sowie bei den drei kreisfreien Städten in Sachsen, so das Bundesamt.