Die frühere Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang hat sich nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistische Partei für eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ausgesprochen, die alle Beweise erneut für ein Verbotsverfahren prüft.
10.06.2025 - 18:20:30Lang will Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur AfD-Verbotsprüfung
"Deshalb wollen wir zum Beispiel, dass es eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gibt, die sich wirklich mal alle Beweise gemeinsam anschaut." Davon gäbe es genug, so Lang. Wenn sich eine Partei wirklich gegen die demokratische Grundordnung wende und diese zerstören wolle, müsse man die Grenzen der Demokratie verteidigen. Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.