Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die Bundesregierung plant eine staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos wieder anzukurbeln.

04.09.2024 - 06:14:20

Bund plant steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen

Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett will die geplanten Maßnahmen am Mittwoch auf den Weg bringen.

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. "Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen."

Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt.

Maßnahme aus Wachstumsinitiative

Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine "Wachstumsinitiative". Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen.

Konkret geht es darum: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden.

Regierung will E-Mobilität stärken

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen "Nachfrage-Push". Dienstwagen spielen eine wichtige Rolle auch für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden.

Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden "deutliche steuerliche Anreize" insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. "Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen."

Kosten für den Staat

Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

Nächstes US-Gericht sieht bei Google illegales Monopol (Aktualisierung: weitere Details)RICHMOND - Google US02079K1079 ist im zweiten US-Gerichtsprozess in weniger als einem Jahr als illegaler Monopolist eingestuft worden. (Boerse, 17.04.2025 - 20:50) weiterlesen...

Nächstes US-Gericht sieht bei Google illegales Monopol Google US02079K1079 ist im zweiten US-Gerichtsprozess in weniger als einem Jahr als illegaler Monopolist eingestuft worden. (Boerse, 17.04.2025 - 18:04) weiterlesen...

Nächstes US-Gericht sieht bei Google illegales Monopol Google US02079K1079 ist im zweiten US-Gerichtsprozess in weniger als einem Jahr als illegaler Monopolist eingestuft worden. (Boerse, 17.04.2025 - 17:55) weiterlesen...

Verbraucherbeschwerden über Versicherungen auf Rekordniveau Wegen Streitigkeiten mit der Versicherung haben sich im vergangenen Jahr so viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie noch nie an die Versicherungsombudsfrau gewandt. (Boerse, 16.04.2025 - 12:02) weiterlesen...

Datenschutz: Sorgen wegen KI-Training bei Instagram-Konzern Meta Angesichts der geplanten Nutzung geteilter Daten von Instagram- und Facebook-Nutzern zu KI-Trainingszwecken im Meta US30303M1027-Konzern hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter auf Möglichkeiten zum Widerspruch hingewiesen. (Boerse, 16.04.2025 - 11:39) weiterlesen...

Steigende Schäden durch falsche Kunden Die weltweite Welle der Online-Kriminalität wird nach Einschätzung von Cyberexperten in den kommenden Jahren noch an Wucht und Dynamik gewinnen. (Boerse, 16.04.2025 - 06:35) weiterlesen...