Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die britische Regierung erwägt, ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien festzulegen.

20.11.2024 - 14:34:35

Britische Regierung erwägt Mindestalter für soziale Medien

Eine Altersbeschränkung, wie Australien sie anstrebt, werde in Betracht gezogen, sagte der britische Minister für Technologie, Peter Kyle, Medienberichten zufolge. "Wenn es um die Sicherheit junger Menschen geht, steht alles zur Debatte", zitierte die Nachrichtenagentur PA den Labour-Politiker.

Zunächst wolle er aber sehen, wie die Regelungen eines neuen Gesetzes umgesetzt würden, so Kyle weiter. Dem Online-Safety-Act zufolge haben Social-Media-Betreiber wie Tiktok, Instagram und Facebook von kommendem Jahr an die Pflicht, ihre Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor illegalen und potenziell schädlichen Inhalten zu schützen. Dazu gehört auch, selbst bestimmte Altersgrenzen festzulegen und durchzusetzen.

Bei Verstößen drohen Strafen in Millionenhöhe

Die Aufsichtsbehörde Ofcom soll die Einhaltung überwachen und kann im Fall von Verstößen Strafen in Millionenhöhe verhängen und auch strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen einleiten.

Kyle kündigte zudem ein Forschungsprojekt an, das sich mit den schädlichen Folgen von Social-Media-Nutzung auf Kinder und Jugendliche befassen soll. Kinderschutzorganisationen warnen, dass Minderjährige im Netz Mobbing, Missbrauch sowie Inhalten ausgesetzt sind, die zu Essstörungen und selbstverletzendem Verhalten ermuntern können.

Altersprüfungen sind sehr schwierig

Die Regierung in Australien hatte kürzlich ein Gesetzesvorhaben angekündigt, demzufolge der Zugang zu Social-Media erst ab 16 Jahren erlaubt sein soll.

In Deutschland müssen Social-Media-Plattformen Altersbeschränkungen in ihren Nutzungsbedingungen festlegen. Diese liegen aber fast immer unter 16 Jahren - und zumeist sogar bei 13 Jahren. Die Überprüfung ist zudem sehr schwierig.

Ein allgemeines, gesetzlich festgelegtes Mindestalter für Nutzer von sozialen Medien gibt es in Deutschland nicht. Theoretisch müssten die Eltern von Jugendlichen unter 16 Jahren der Nutzung zustimmen - jedoch wird dies nur selten verifiziert, zudem können Geburtsdaten bei der Registrierung leicht gefälscht werden.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

Brüssel: Google-Mutter Alphabet verstößt gegen EU-Recht Die Google US02079K1079-Mutter Alphabet US02079K3059 verstößt nach einer ersten Einschätzung der Europäischen Kommission gegen EU-Digitalregeln. (Boerse, 19.03.2025 - 16:09) weiterlesen...

Boeing: Mehr Jets und weniger Mittelabfluss im ersten Quartal - Kurssprung Der kriselnde Flugzeughersteller Boeing US0970231058 rechnet dank einer stärkeren Jet-Produktion mit weniger Mittelabfluss im ersten Quartal. (Boerse, 19.03.2025 - 15:54) weiterlesen...

Irreführende Werbung? Umwelthilfe klagt gegen fünf Firmen Wegen möglicherweise irreführender Werbung mit Umweltvorteilen zieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen fünf bekannte Unternehmen vor Gericht. (Boerse, 19.03.2025 - 06:15) weiterlesen...

BGH macht Weg frei Im Streit um eine strengere Wettbewerbsaufsicht von Apple US0378331005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bundeskartellamt den Rücken gestärkt. (Boerse, 18.03.2025 - 13:34) weiterlesen...

BGH ermöglicht strengere Wettbewerbsaufsicht über Apple Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass das US-Technologieunternehmen Apple US0378331005 eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. (Boerse, 18.03.2025 - 11:33) weiterlesen...

Wieder mehr Wohnungen genehmigt - doch die Bauzinsen steigen Lichtblick für den kriselnden Wohnungsbau in Deutschland: Die Zahl der Baugenehmigungen steigt nach langem Rückgang wieder. (Wirtschaft, 18.03.2025 - 10:48) weiterlesen...