Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die Ampel-Koalition hat sich im April zwar grundsätzlich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt, doch die Gesetzesänderung kommt nicht voran.

17.07.2024 - 15:35:14

Entwurf zur Mietpreisbremse ist beschlussreif

An ihm liege es nicht, sagte der für Mietrecht zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der Deutschen Presse-Agentur: "Mein Entwurf für die Mietpreisbremse ist längst fertiggestellt." Der Vorschlag liege dem Bundeskanzleramt seit Wochen vor. Was im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP stehe und mit dem Bundeskanzler vereinbart sei, werde damit umgesetzt.

SPD-Fraktionsvize fordert Nachbesserungen

Das sehen einige SPD-Politiker allerdings ganz anders. "In mehr als zweieinhalb Jahren hat Buschmann es nicht auf die Reihe bekommen, etwas gegen die steigenden Mieten in Deutschland zu tun", kritisierte Fraktionsvize Dirk Wiese. "Der Gesetzentwurf mag aus seiner Sicht fertig sein, aus unserer Sicht ist er das mitnichten."

Die Mietpreisbremse regelt in angespannten Wohnungsmärkten, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gilt diese Begrenzung der Mietpreise nicht.

Ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten angewandt wird, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Buschmann hat einer Verlängerung bis Ende 2029 zugestimmt. Die Befürworter der Mietpreisbremse dringen nun darauf, dass die Verlängerung auch schnell umgesetzt wird.

Länder sollen Anwendung der Mietpreisbremse gut begründen

"Es bleibt dabei, dass der Bund die Mietpreisbremse nicht vorschreibt", sagte Buschmann. Wenn Länder die Mietpreisbremse zur Anwendung bringen wollten, müssten sie dies begründen. Dafür sollten künftig etwas höhere Anforderungen gelten. Der FDP-Politiker führte aus: "Das Bundesverfassungsgericht hat ja bereits entschieden: Die Mietpreisbremse greift in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum von Wohnungseigentümern ein." Dieser Eingriff wirke umso tiefer, je länger die Mietpreisbremse gelte. Das müsse bei der neuerlichen Verlängerung berücksichtigt werden. "Wenn es nach mir geht, dann können wir sofort die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren machen", sagte Buschmann. Denn für die Länder wäre es wünschenswert, zügig Rechtssicherheit zu haben.

Zu weitreichenderen Änderungen sei er nicht bereit, ließ der Minister durchblicken. Dazu gehören wohl auch Überlegungen aus den Reihen von SPD und Grünen, die Kappungsgrenze zu senken. Sie legt fest, wie schnell bei bestehenden Verträgen die Miete steigen darf. Aktuell gilt, dass sie binnen drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent angehoben werden kann, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind maximal 15 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wiese möchte Anstieg von Bestandsmieten teils stärker begrenzen

Buschmanns Entwurf werfe "zentrale Leerstellen zum Mieterschutz auf, die für uns nicht akzeptabel sind", sagter Wiese. Etwa zur Kappungsgrenze. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: "In angespannten Märkten werden wir die Kappungsgrenze auf elf Prozent in drei Jahren absenken." Diese Absenkung sei Beschlusslage der Koalition "und keine Gewährung von Ministers Gnaden", findet Wiese. Die SPD-Fraktion forderte außerdem eine Regulierung des Markts für möblierte Mietwohnungen und Kurzzeitmieten, um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern. Auch die Ausnahmeregelung für Neubauten müsse angepasst werden.

Der SPD-Fraktionsvize sagt: "Wenn Buschmann nicht als Bremsminister in die Geschichte eingehen möchte, sollte er schnellstens ins Machen kommen." Die Zeit dränge, zumal die Mietpreisbremse in Ländern wie Berlin schon im Juni 2025 auslaufe.

@ dpa.de