Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) setzt sich für umfassende Vorgaben bei der Überführung des Rechts auf Reparatur in nationale Gesetzgebung ein.
06.12.2024 - 01:00:00Verbraucherzentralen wollen Preisvorgaben für Ersatzteile
Hersteller mit reparaturfreundlichen Produkten werden durch geringere Gebühren belohnt. Herstellern mit reparaturunfreundlichen Produkten sollen durch hohe Gebühren zu einem umweltfreundlicheren Design angeregt werden. Grundsätzlich müssten aber auch die Preise für Ersatzteile sinken. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale stehen Ersatzteilpreise nicht immer im Verhältnis zum Neukaufpreis eines Geräts. Konkret untersucht haben die Verbraucherschützer in Deutschland gängige Geschirrspülmaschinen von zehn unterschiedlichen Anbietern sowie Preise und Verfügbarkeit von Geschirrkörben. Davon haben handelsübliche Spülmaschinen in der Regel zwei - einen unteren und einen oberen. Das Ergebnis: Wollen Kunden Geschirrkörbe nachkaufen, müssen sie dafür bis zu 45 beziehungsweise 61 Prozent des Neukaufpreises zahlen. "Wenn zwei Geschirrkörbe als Ersatzteil gemeinsam mehr kosten als das Neugerät, dann kann es sich nicht um einen angemessenen Ersatzteilpreis handeln", sagte Keo Sasha Rigorth aus dem Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Damit der Weg aus der Wegwerfgesellschaft gelinge, müsse sich Reparieren auch finanziell für Verbraucher lohnen. Auch beim Preis für die Ersatzteile fordern die Verbraucherschützer staatliche Vorgaben. "Was ein angemessener Reparaturpreis ist, ist derzeit reine Auslegungssache der Hersteller. Wir brauchen konkrete Vorgaben, wie sich ein Preis als angemessen bestimmen lässt", sagte Rigorth weiter. Ansonsten bleibe das Recht auf Reparatur "ohne messbare Wirkung". Die europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur sieht vor, dass Reparaturen auch nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für einige Produktgruppen zu einem angemessenen Preis angeboten werden müssen. Die EU-Länder - also auch Deutschland - müssen die Vorgabe bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), der auch die großen deutschen Haushaltsgerätehersteller vertritt, setzt sich mit Blick auf das Recht auf Reparatur für "umsetzbare und unkompliziertere Maßnahmen" ein, hieß es auf Anfrage der Funke-Zeitungen. Gleichzeitig verteidigte der Verband die teils hohen Ersatzteilpreise. "Ersatzteilpreise unterliegen anderen wirtschaftlichen Voraussetzungen als vollständige Produkte. Nicht nur die Kosten für Rohstoffe beziehungsweise Material und Fertigung fallen ins Gewicht, sondern auch die für Lagerung und Logistik", erklärte Carine Chardon, ZVEI-Bereichsleiterin gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Eine sehr große Bandbreite an Ersatzteile müsste teils über viele Jahre gelagert werden. Einen über die Hersteller finanzierten Reparaturbonus sieht der Herstellerverband skeptisch. Unklar sei zum Beispiel was mit Online-Anbietern geschehe, die für nationale Marktüberwachungsbehörden schwer zu greifen sind. Mehr Potenzial sehen die Branchenvertreter stattdessen in einer reduzierten Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen. Derzeit gibt es innerhalb Deutschlands in drei Bundesländern, drei Städten und zwei Landkreisen einen Reparaturbonus.