Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss bei der TV-Präsentation von vorläufigen Ergebnissen zur Brandenburg-Wahl die Tierschutzpartei doch nicht auflisten, wenn sie nur ein niedriges Ergebnis erzielt.
22.09.2024 - 15:31:56Brandenburg-Wahl: RBB muss Tierschutzpartei-Ergebnis doch nicht zeigen
Das Bundesverfassungsgericht setzte die Wirksamkeit eines Beschlusses aus, mit dem die Partei vor Tagen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen Sieg errungen hatte. Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender hatte sich danach an Karlsruhe gewandt und sich mit seinem Antrag einen Tag vor der Brandenburg-Wahl durchgesetzt.
Die Karlsruher Richter unterstrichen in ihrer Begründung die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit in Deutschland. Medien können also frei über die Gestaltung ihres Programms entscheiden - eine Beeinflussung durch Politik bei der konkreten Ausgestaltung von Sendungen darf nicht stattfinden. Die Nachteile für die Tierschutzpartei durch den nun ergangenen Beschluss seien im Vergleich geringer einzuschätzen, hieß es vom obersten Verfassungsgericht. RBB-Chefredakteur David Biesinger teilte in einer Reaktion des Senders zu dem Beschluss mit: "Die Entscheidung schützt unsere redaktionelle Freiheit. Inhalt und Form der Wahlberichterstattung bestimmen nicht die Parteien."
Tierschutzpartei wollte mehr Sichtbarkeit
Eigentlich hätte der RBB per einstweiliger Anordnung durch das brandenburgische Gericht unter bestimmten Voraussetzungen Wahlergebnisse der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in seinem Landesfernsehprogramm am Wahl- und am Folgetag zeigen müssen. Konkret hätten in den Schaubildern und Laufbändern, die traditionell ab 18.00 Uhr nach Schließung der Wahllokale im Fernsehen zu sehen sind, die Hochrechnungen, Prognosen und voraussichtlichen Ergebnisse zur Tierschutzpartei gezeigt und die Partei dazu genannt werden müssen - wenn sie mindestens zwei Prozent erreicht. Die Tierschutzpartei will bewirken, dass auch kleinere Parteien mehr Sichtbarkeit bekommen und sich dadurch womöglich ihre Chancen in der Zukunft erhöhen.
Die Fünf-Prozent-Hürde
Normalerweise bündeln TV-Sender die Ergebnisse von Parteien unter fünf Prozent in einer gemeinsamen Rubrik "Andere". Wie in vielen anderen Parlamenten auch gilt für Brandenburg eine Fünf-Prozent-Hürde der Zweitstimmen für den Einzug in den Landtag - Ausnahme ist ein Direktmandat bei den Erststimmen.
Das Bundesverfassungsgericht setzte nach eigenen Angaben die Wirksamkeit des OVG-Beschlusses bis zu einer Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - längstens für die Dauer von einem halben Jahr - aus.