Etwas mildere Strafe für Sarkozy in Wahlkampfkosten-Affäre
14.02.2024 - 14:50:24
Das Strafmaß fällt mit einem Jahr, davon sechs Monate auf Bewährung, etwas milder aus als in der ersten Instanz.
Damals war er zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Im Gefängnis muss er seine Strafe aber wohl nicht absitzen - möglicherweise kann er zu Hause unter elektronischer Überwachung bleiben.
Sarkozy kann noch Revision einlegen. Bei seiner gescheiterten Kampagne zur Wiederwahl als französischer Präsident 2012 soll Sarkozy laut Anklage die Kostenobergrenze für den Wahlkampf überschritten haben. Eine Überschreitung hätte den Wegfall der Wahlkampfkostenerstattung zur Folge gehabt. @ dts-nachrichtenagentur.de
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