Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen eine polizeiliche Maßnahme in einer Berliner Gemeinschaftsunterkunft richtete.
20.11.2025 - 10:02:26Verfassungsklage gegen Durchsuchung zur Abschiebung erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte zuvor entschieden, dass es sich nicht um eine Durchsuchung handelte, da keine Suchhandlung stattgefunden habe. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag auf Revision zurück. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Es stellte fest, dass eine richterliche Anordnung erforderlich gewesen wäre, da der Aufenthaltsort des Beschwerdeführers nicht sicher bekannt war. Der Schutz des Grundrechts aus Art. 13 GG sei verletzt worden, da der präventive Grundrechtsschutz nicht gewährleistet gewesen sei (Beschluss vom 19. September 2025 - 2 BvR 460/25).


