Berlin - Heute ist der Startschuss für den neuen freiwilligen Wehrdienst gefallen.
05.12.2025 - 12:38:21Ein attraktiver Dienst für die Sicherheit unseres Landes. Ziel des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes ist es, junge Frauen und Männer für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr zu gewinnen.
Siemtje Möller, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Falko Droßmann, verteidigungspolitischer Sprecher:
"Der Deutsche Bundestag hat heute das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschlossen. Wir schaffen damit einen neuen freiwilligen Wehrdienst, der jungen Menschen ein überzeugendes Angebot macht. Dazu gehören eine moderne und abwechslungsreiche Ausbildung, eine Vergütung von 2.600 Euro brutto im Monat und ein Zuschuss (bis zu 5.000 Euro) für einen Pkw- oder Lkw-Führerschein, wenn die Dienstzeit mindestens zwölf Monate beträgt.
Wir wollen und müssen unsere Streitkräfte personell stärken. Dafür wird ab nächstem Jahr ein digitaler Fragebogen eingeführt, den alle jungen Deutschen ab dem Geburtsjahrgang 2008 erhalten werden. Er fragt ab, ob man sich einen Dienst bei der Bundeswehr vorstellen kann, wie der eigene Ausbildungsstand und die körperliche Leistungsfähigkeit sind. Männer sind verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen. Frauen können ihn freiwillig ausfüllen. Außerdem führen wir wieder die Wehrerfassung ein und werden alle Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 zukünftig wieder mustern.
Wir sind davon überzeugt, dass sich durch die modernen Ausbildungskonzepte, die attraktive Bezahlung und die direkte Ansprache genügend junge Menschen freiwillig für den Dienst melden und wir die notwendigen Personalzahlen erreichen werden.
Sollte dies jedoch nicht der Fall sein und die sicherheitspolitische Lage es notwendig machen, muss der Bundestag erneut entscheiden. Dann könnte eine Bedarfswehrpflicht eingeführt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle jungen Männer eingezogen werden, sondern nur so viele, wie tatsächlich gebraucht werden, um die Lücke zwischen Bedarf und Freiwilligen zu schließen. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt dann vollständig bestehen. Wer aus Gewissensgründen nicht an der Waffe dienen möchte, kann wie bisher einen Antrag stellen.
Mit dem nun verabschiedeten Gesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit unseres Landes und schaffen einen neuen Wehrdienst, der sinnvoll ist, fair bezahlt wird und jungen Menschen abwechslungsreiche Erfahrungen bietet. Wir sind uns sicher, dass der neue Wehrdienst ein Erfolg wird. Für die Bundeswehr und für unsere Gesellschaft."
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