Deutschland, Soziales

Bei der Pflegeversicherung werden die Pflegegrade wohl grundsätzlich beibehalten.

13.10.2025 - 21:30:11

Warken: Wirkungen der Pflegeleistungen überprüfen. Doch kommt das Gefüge in jetziger Form auf den Prüfstand.

  • Eine Frau hält die Hand ihres an Demenz erkrankten Mannes. Neu nachgedacht wird derzeit über die Einordnung der verschiedenen Fälle in die Pflegeversicherung.  - Foto: Daniel Naupold/dpa

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  • Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung reformieren. (Archivfoto) - Foto: Soeren Stache/dpa

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Eine Frau hält die Hand ihres an Demenz erkrankten Mannes. Neu nachgedacht wird derzeit über die Einordnung der verschiedenen Fälle in die Pflegeversicherung.  - Foto: Daniel Naupold/dpaGesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung reformieren. (Archivfoto) - Foto: Soeren Stache/dpa

In der Pflegeversicherung wollen Bund und Länder grundsätzlich an Pflegegraden festhalten, doch die konkreten Leistungen überprüfen und vereinfachen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit. Zuvor hatte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe «Zukunftspakt Pflege» in einer digitalen Sitzung Zwischenergebnisse der Fachebene erörtert, wie es hieß. 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte: «Eine umfassende Reform ist überfällig.» Bund und Ländern müsse eine Kraftanstrengung gelingen. Die Wirkung bisheriger Leistungen müsse aus Effizienzgründen auf den Prüfstand.

Aufregung über Pflegegrad 1

Die Unterscheidung nach Pflegegraden solle grundsätzlich beibehalten werden, hieß es in der Mitteilung weiter. Strukturen des Leistungsrechts wollen Bund und Länder jedoch möglichst vereinfachen und fokussieren. Ende September hatte ein «Bild»-Bericht für Aufregung gesorgt, demzufolge in der Koalition über eine mögliche Abschaffung des Pflegegrads 1 diskutiert werde.

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) reagierte wenige Tage später ausweichend auf eine entsprechende Nachfrage. Auf die Frage, ob eine Abschaffung des Pflegegrads 1 die Lösung sei, antworte Frei in der ARD-Sendung «Maischberger»: «Das kann man so pauschal nicht sagen.» Er «kenne niemand aus der Koalition, der den Vorschlag gemacht hat».

Laumann: Pflegegrade damals richtig

Nun sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): «2017 hatten wir bei der letzten großen Pflegereform die Pflegegrade eingeführt. Das war zu der Zeit auch richtig.» Doch inzwischen habe man ein hochkomplexes Leistungsrecht, in dem die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sich oftmals nicht mehr zurechtfänden. 

«Zudem haben wir in der Pflegeversicherung noch keine guten Lösungen für pflegerische Akutfälle – wenn zum Beispiel kurzfristig die Pflegeperson ausfällt und ganz schnell eine Versorgung gefunden werden muss», so Laumann weiter. Dies sei Teil der Reformüberlegungen. 

Warken meinte: «Wir müssen das System der sozialen Pflegeversicherung nachhaltig aufstellen.» Stetige Beitragssteigerungen und Mehrbelastungen könnten nicht die Lösung sein. «Die Einnahmen im System müssen ausreichen, um das Leistungsversprechen zu finanzieren.» 

SPD will kein Spargesetz

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sprach sich für eine Stärkung der heimischen Pflege aus. Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, und Gesundheitsexperte Christos Pantazis erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme: «Mit uns wird es kein Spargesetz auf dem Rücken der Schwächsten geben.»

@ dpa.de

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