Deutschland, Nordrhein-Westfalen

An einer Schule in Essen wird eine Lehrerin mit einem Messer attackiert.

12.09.2025 - 14:45:25

Bundesanwaltschaft ermittelt nach Angriff in Berufskolleg. Der Täter soll ein 17 Jahre alter Schüler sein. Nun nehmen sich Deutschlands oberste Strafverfolger dem Fall an.

  • Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpa

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  • Die alte Synagoge in Essen: Zweimal soll der 17-Jährige in das Gebäude gegangen sein, um nach weiteren Opfern zu suchen. (Archivbild) - Foto: Roland Weihrauch/dpa

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Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpaDie alte Synagoge in Essen: Zweimal soll der 17-Jährige in das Gebäude gegangen sein, um nach weiteren Opfern zu suchen. (Archivbild) - Foto: Roland Weihrauch/dpa

Eine Woche nach dem Messerangriff auf eine Lehrerin an einem Berufskolleg in Essen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Täter übernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Mordes in zwei Fällen, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der Verdächtige soll nach dem Angriff auf die Lehrerin auf der Straße auch einem ihm fremden Mann in den Rücken gestochen haben.

Auf der Suche nach weiteren Opfern habe der 17-Jährige sich zudem zweimal kurz hintereinander zur Alten Synagoge in Essen begeben, «ohne indes aus seiner Sicht geeignete Personen anzutreffen», teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. «Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet. Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.»

Die Alte Synagoge in Essen wird von der Stadt als «Haus der jüdischen Kultur» betrieben und für Ausstellungen sowie Veranstaltungen genutzt. Jüdische Gottesdienste finden dort nicht statt. Das heutige Gebäude ist eine in den 1980er Jahren errichtete Rekonstruktion der Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 von den Nazis zerstört wurde.

Amtsgericht erließ Haftbefehl

Am 5. September war an dem Essener Berufskolleg zunächst eine 45-jährige Lehrerin mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden. Der mutmaßliche Täter – ein 17 Jahre alter Schüler – flüchtete. Wenig später wurde er in der Nähe des Hauptbahnhofes gefasst. Bei der Festnahme wurde der junge Kosovare von Polizisten angeschossen und dabei so schwer verletzt, dass er auf die Intensivstation kam.

Ein Richter des Amtsgerichts Essen hatte Haftbefehl gegen den Jugendlichen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Wegen seines Gesundheitszustandes wurde dem Verdächtigen der Haftbefehl erst etwas verspätet verkündet. Er wird derzeit im Krankenhaus behandelt und bewacht.

Voraussichtliche Haftvorführung in Karlsruhe

Laut Bundesanwaltschaft hängt der junge Tatverdächtige einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie an. Zwei Tage vor der Tat habe er den Plan entwickelt, selbst in den Dschihad, den Heiligen Krieg, gegen vermeintliche Ungläubige zu ziehen und dann einen Märtyrertod zu finden. Die oberste deutsche Anklagebehörde begründete die Übernahme der Ermittlungen auch mit der besonderen Bedeutung des Falles. 

Wenn die Bundesanwaltschaft Ermittlungen übernimmt, wird der Tatverdächtige danach in der Regel in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm einen neuen Haftbefehl eröffnet. Das kann aber mehrere Tage oder Wochen dauern. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen liegen laut der Behörde weiter beim Polizeipräsidium Essen.

Reul: Islamistischer Hintergrund möglich

Im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags sagte Innenminister Herbert Reul am Donnerstag, es verdichteten sich die Anzeichen auf einen islamistischen Hintergrund des Angriffs. Eine Auswertung von Datenträgern habe Hinweise auf eine religiöse Motivation ergeben. Es gehe um Videos, die der Tatverdächtige angefertigt habe. Einzelheiten könne er dazu nicht nennen.

Die Staatsanwaltschaft Essen habe neben dem Generalbundesanwalt auch die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung informiert. Der Jugendliche sei polizeilich schon 2023 wegen «Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz beziehungsweise gefährliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie aufgefallen.» Dem polizeilichen Staatsschutz sei er im Vorfeld allerdings nicht bekannt gewesen.

@ dpa.de

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