Liebe Menschen erneut und völlig unverforen , mißachtet die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Berlin die aktuelle Rechtssprechung des obersten Bundesgerichtes in Sozialangelegenheiten des BSG in alter und bereits eklatanter Weise: Die Senatsverwaltung für Gesundheit erlaubte in der Vergangenheit bereits sich völlig über Rechtssprechung des Bundessozialgericht in Zusammenhang mit dem Anspruch auf Unterkunftskosten, dass in mehreren Urteilen am 19 Oktober 2010 feststellte (B 14 AS 16/09 R, B 14 AS 2/10 R, B 14 AS 65/09 R),dass die Ausführungsvorschriften (AV-Wohnen) zur Bestimmung eines angemessenen Quadratmeterpreises innerhalb des gesamten Stadtgebiets von Berlin nicht geeignet waren , da diese auf einem nicht schlüssigen Konzept beruhten und somit keine hinreichende Gewähr dafür boten dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes damals wiedergegeben wurden. Das unschlüssiges Konzept mindestens für den SGB -XII -Bereich zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung in berlin wurde mit dem gestrigen Urteil höchstrichterlich bestätigt. Der Sozialsenator Czaja möge und ist konkret aufgefordert, sich die Rechtssprechung des BSG , für Ihn auch verstehbar einmal besser erklären zu lassen, bevor er "Unsinn" in die Welt setzen läßt und ein entsprechendes Rundschreiben heute an die Jobcenterund berliner Bezirksämter versandt hat Berlin, den 20.Oktober 2013 Mit freundlichen Grüßen Werner Oetken
erneut und völlig unverforen , mißachtet die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Berlin die aktuelle Rechtssprechung des obersten Bundesgerichtes in Sozialangelegenheiten des BSG in alter und bereits eklatanter Weise:
und berliner Bezirksämter versandt hat
Mit freundlichen Grüßen Werner Oetken