Zwangsgeld (penalty payment)
15.04.2008 - 00:20:39
Im Verwaltungsrecht ein Beugemittel, um Handlungen, Duldungen und Unterlassungen gegen Widerstrebende vollstrecken zu können. Vor Festsetzung eines Zwangsgeldes muss eine Zwangsgeldandrohung mit Fristsetzung erfolgen. Siehe Bussgeld, Friedensgeld, Pönalgeld, Sühnegeld.

