BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zwischenverwahrung (intermediate custody)
Eine (inländische) Bank lässt ausländische Wertpapiere ihrer Kunden häufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren. Aufsichtsrechtlich muss diesfalls gewährleistet bleiben, dass der Bankkunde seine Interessen (etwa den Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke) wahrnehmen kann. Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Escrow, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 f.