Zulassung, Aufsichtsrechtlich Zulassung (admission) Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben. Siehe Erlaubnis, Zulassungspflicht.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen