BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinskontrolle (management of interest rates)
Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten Teilmärkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwünschten Zwecken (etwa: Aufbau einer Rüstungsindustrie; Bau von Militairanlagen oder Prachtbauten) zugeführt wird. Siehe Zinssubvention.