BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinser, Dokumenten

Zinser (bond servant)

In älteren Dokumenten eine Person (Höriger; bondman, villein), die an eine Herrschaft abgabepflichtig ist, wobei die Abgabe ursprünglich auch in Waren (etwa Feldfrüchte, Holz) oder Dienstleistungen (Frondienste) erfolgte, also nicht in Geld. Siehe Befreiungsgeld, Frongeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen