BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinser (bond servant)
In älteren Dokumenten eine Person (Höriger; bondman, villein), die an eine Herrschaft abgabepflichtig ist, wobei die Abgabe ursprünglich auch in Waren (etwa Feldfrüchte, Holz) oder Dienstleistungen (Frondienste) erfolgte, also nicht in Geld. Siehe Befreiungsgeld, Frongeld.