BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinsberechnung (interest computation)
Banken sind verpflichtet, deutliche Angaben darüber zu machen, zu welchem Zinssatz Guthaben verzinst und Darlehn vergeben werden. Dies gilt auch für Spareinlagen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (Beschwerden).