BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zeichenunterschrift (mark signature)
Vereinbarte Unterzeichnung eines des Schreibens Unkundigen (Analphabeten) im Verkehr mit der Bank; heute noch in vielen Entwicklungsländern üblich. Ein mit der Bank abgemachter (derzeit in der Regel neunstelliger) einmaliger oder nach gewissen Regeln variabler Buchstaben-Zahlen-Code, der anstelle der Unterschrift auf Dokumenten aus Papier von dem Kunden verwendet wird, um Unterschrifts-Fälschungen auszuschliessen. Siehe Phishing, Pin-Code, Rechtsrisiken.