BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zahlung (payment)
Allgemein die Übereignung von Geld oder ausnahmsweise (besonders in früheren Zeiten sowie in Notzeiten heutigs) eines im gesellschaftlichen Tauschverkehr allgemein anerkannten und gebräuchlichen Handelsgutes (Salz; Zigaretten) zur Erfüllung einer Forderung. Der Empfänger des Geldes oder Tauschguts findet sich dabei durch die Übereignung voll befriedigt und macht gegenüber dem Zahlenden keine weiteren Ansprüche geltend. Siehe Bullet Payment, Forderung, Geldzeichen, Glattstellung, Überweisung, Warengeld, Zahlbarstellung, Zahlungshalber, Zigarettenwährung.