Wertpapierzuteilungs-Information (securities apportionment information)
15.04.2008 - 00:20:39
In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht, bei Zeichnung und anteilsmässiger Zuweisung von Wertpapieren die Privatkunden über das Zuteilungsverfahren allgemein und über die Zuteilung bei allfälliger Überzeichnung im besonderen zu informieren. -Die näheren Umstände dieser Pflicht regelt durch entsprechende Richtlinien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche auch die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Siehe Mehrzuteilungs- Option, Nochgeschäft, Repartierung, Überzeichnung, Zeichnungsfrist.
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