Wertpapierzulassung, Koppelung (coupling of securities listing)
15.04.2008 - 00:20:39
Die rechtliche Vorschrift, dass die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel nur in einem Marktsegment mit einer einzigen Form der Preisfestsetzung erlaubt ist. In Deutschland 2002 aufgehoben; vgl. § 49 ff. BörsG. Siehe Kursfeststellung, amtliche, Markt, amtlicher.
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