BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Wirtschafts-und Finanzausschuss, WFA (Economic and Financial Committee, EFC)
Organ der EU mit der in Artikel 114 EGV (Nizza-Vertrag) festgelegten Hauptaufgabe, die Wirtschafts-und Finanzlage der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zu beobachten und dem Rat und der Kommission regelmässig darüber Bericht zu erstatten, insbesondere über die finanziellen Beziehungen zu Drittländern und zu internationalen Einrichtungen sowie an der Vorbereitung der Arbeiten des Rates mitzuwirken, vor allem den Empfehlungen im Rahmen der multilateralen Überwachung (Art. 99 EGV) und den Entscheidungen des Verfahrens bei einem übermässigen Defizit (Art. 101 EGV); weitere Aufgaben sind im Vertragstext aufgeführt. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 81 ff. (hier vor allem die Arbeiten des WFA in Bezug auf die Sicherung der Finanzstabilität).