BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Wertpapierzulassung, Koppelung (coupling of securities listing)
Die rechtliche Vorschrift, dass die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel nur in einem Marktsegment mit einer einzigen Form der Preisfestsetzung erlaubt ist. In Deutschland 2002 aufgehoben; vgl. § 49 ff. BörsG. Siehe Kursfeststellung, amtliche, Markt, amtlicher.