BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Wechselstube (exchange office)
Unternehmen (meistens an Grenzorten und Flughäfen), das ausländisches Bargeld (Sorten) in inländisches und umgekehrt eintauscht. -In Deutschland bedürfen Wechselstuben der Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und unterstehen deren Beaufsichtigung. Weil sich hier die Fälle von Geldwäsche besonders gehäuft haben, wurde auch die Kontrolle über die Wechselstuben in den letzten Jahren mehrmals verschärft. Siehe Geldwäsche, Geldwechsler, Sorten, Underground Banking.