BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wasserfall-Prinzip, Bezeichnung

Wasserfall-Prinzip (waterfall principle)

Bezeichnung dafür, dass bei Verbriefungspapieren die unterschiedlichen Tranchen in einem Nachrangverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen. Hierbei kommen im Pool der Zweckgesellschaft anfallende Zins-und Tilgungszahlungen zuerst der niedrigverzinsten höchsten Tranche (Senior- Tranche) zugute. Nach Deckung aller Ansprüche der obersten Tranche werden die Ansprüche der nächstrangigen Tranche (in der Regel ist dies die Mezzanine-Tranche) bedient. Dieses Prinzip setzt sich bis zu der untersten Tranche (der Junior-Tranche) fort und wird deshalb als "Wasserfall" bezeichnet. -Hingegen werden auftretende Zahlungsausfälle zuerst einmal von der untersten Tranche (also der hochverzinslichen Junior-Tranche, die deshalb auch Erstverlust-Tranche genannt wird) getragen. Die höheren Tranchen werden von den Kreditausfällen im Pool erst dann betroffen, wenn die untergeordneten Tranchen vollständig aufgezehrt sind. -Die genaue Ausgestaltung der Wasserfall-Struktur ist bei den einzelnen Verbriefungen oft unterschiedlich ausgebildet; und oft bedarf es guter finanzmathematischer Kenntnisse, um die jeweilige Gestaltung genau zu durchschauen und das Risiko entsprechend einzuschätzen. Siehe Einzel-Originator-Verbriefung, Erstverlust- Tranche, Reintermediation, Rückschlag-Effekt, Single Master Liquidity Conduit, Tranchendicke, Verbriefung, Verbriefungsstruktur.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen