BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Währungs-Swap, Vereinbarung

Währungs-Swap (cross currency swap)

Vereinbarung zwischen zwei Parteien zum Austausch von Zahlungsströmen über eine bestimmte Laufzeit zu festgelegten Daten in der Zukunft und zu vorgängig fixierten Bedingungen. Der Swapvertrage bezieht sich hier genauer auf den Austausch von Zinszahlungen und Nominalbeträgen in verschiedenen Währungen. Siehe Doppelwährungsanleihe, Emission, indexierte, Euro-Notes, Referenzwährung, Valutenklausel, Zinsswap. Siehe auch Devisen-Swaps.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen