Bei einem Verlust ab 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals muss eine Bank dies in Deutschland der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen; siehe § 24, Abs
Bei einem Verlust ab 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals muss eine Bank dies in Deutschland der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen; siehe § 24, Abs. 1, . 5 KWG.